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Alle Jahre wieder ist laut Gesetzgeber die §57a Überprüfung

Wir Überprüfen für Sie:

PKW, Motorräder, Mopeds und LKW bis 2,8t

Auch Anhänger bis 750 kg ungebremst

Das Modifizieren der Auspuffanlage ist nur für Testzwecke, Shows, Tuning treffen etc. geeignet

Durch die Modifizierung der Auspuffanlage ist das Fahrzeug nicht mehr nach dem §19 StVO zugelassen

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